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Nachhaltigkeit

Liebe Kunden,

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht dabei nicht aus. Es geht vielmehr darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen bzw. anhand von objektiven Maßstäben (Benchmarks) zu vergleichen.

​Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit erlassen, die ab 10.03.2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss und auch Vermittler von Finanzinstrumenten und damit das Unternehmen Versicherungsagentur Dipl. Ing. Lehner Dobroslava, im Bereich der Anlage- und Versicherungsberatung betrifft. Darin werden unter der Abkürzung ESG drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.

Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Der europäische Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem sieht vor, dass die europäische Finanzindustrie bei der Konzeption und dem Vertrieb von Finanzprodukten ökologische (Environment), soziale (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführungs- (Governance) Kriterien zu berücksichtigen hat (sogenannte ESG-Kriterien). Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, nachhaltige Geldanlagen zu tätigen, indem ihnen transparent dargelegt wird, wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.

Übersicht: ESG Kriterien Um einen einheitlichen Standard zu schaffen, was als "nachhaltige Geldanlage" gilt, hat der Europäische Gesetzgeber die "Offenlegungs-Verordnung" und die "TaxonomieVerordnung" erlassen. Die Offenlegungs-Verordnung definiert nachhaltige Investitionen im Allgemeinen, während die Taxonomie-Verordnung die Offenlegungs-Verordnung bezüglich "ökologisch nachhaltige Investitionen" konkretisiert. In Folge erhalten Sie Informationen zu den unterschiedlichen, rechtlichen Bedeutungen der Nachhaltigkeit, inwiefern Sie Nachhaltigkeitskriterien bei Ihrer Investition berücksichtigen können und woran Sie erkennen können, in welchen Ausmaß Ihre Investition nachhaltig ist.

  1. Was gilt als "nachhaltige" Investition?

Die Offenlegungs-Verordnung orientiert sich an den zuvor genannten ESG-Kriterien und legt fest, dass eine Investition dann als nachhaltig gilt, wenn:

E

die Investition zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt ➔ (siehe hierzu Punkt 2. zu "ökologisch nachhaltigen" Investitionen) oder

S

die Investition zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen und die Investition kein Umweltziel oder soziales Ziel erheblich beeinträchtigt und

G

die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten bzw. verantwortungsvollen Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

 

  1. Was gilt als "ökologisch nachhaltige" Investition?

Nach der Taxonomie-Verordnung gilt eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit dann als "ökologisch nachhaltig", wenn

➔ die wirtschaftliche Tätigkeit zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet,

➔ die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt,

➔ die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie

➔ dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z.B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2- Fußabdruck).

Sind diese Punkte erfüllt, handelt es sich um eine "ökologisch nachhaltige" Investition.

Die Taxonomie-Verordnung nennt dabei sechs Umweltziele:

(1) Klimaschutz:

 

Darunter versteht man Beiträge zur Stabilisierung von Treibhausgasemissionen, also eine Vorgehensweise, die den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten versucht. Da es einige Wirtschaftstätigkeiten gibt, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, kann ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel auch darin bestehen, solche negativen Auswirkungen zu verringern. Beispiele hierfür sind der Ausbau klimaneutraler Mobilität oder die Erzeugung sauberer Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen.

(2) Anpassung an den Klimawandel:

 

Darunter versteht man Tätigkeiten, welche nachteilige Auswirkungen des derzeitigen oder künftigen Klimas oder die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die Tätigkeit selbst, Menschen, die Natur oder Vermögenswerte verringern oder vermeiden soll.

(3) Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen:

 

Hierzu zählt z.B. der Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen der Einleitung von städtischem und industriellem Abwasser

(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft:

 

„Recycling", aber auch die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten

(5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung:

 

z.B. Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität in den Gebieten, in denen die Wirtschaftstätigkeit stattfindet, aber auch die Beseitigung von Abfall

(6) Der Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme:

 

Gemeint sind hier unter anderem nachhaltige Landnutzung und - bewirtschaftung oder die nachhaltige Waldbewirtschaftung.

 

  1. Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ethischen Nachhaltigkeitskriterien bei Ihrer Investition

Im Zuge einer Anlageberatung, Portfolioverwaltung und/oder Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten sind wir als Anlageberater/Versicherungsvermittler verpflichtet, zu erheben, ob und inwiefern wir bei der Veranlagung Ihres Kapitals die Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten/Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen sollen.

Bei dieser Erhebung können Sie zunächst folgende Angaben zu Ihrer Nachhaltigkeitspräferenz machen:

a)

Sie präferieren ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente im Sinne der Taxonomie-Verordnung

(siehe Punkt 2.)

b)

Sie präferieren (insbesondere sozial und unternehmerisch) nachhaltige Finanzinstrumente im Sinne der Offenlegungsverordnung

(siehe Punkt 1.)

c)

Sie präferieren Finanzinstrumente, die weder als „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-Verordnung noch als "nachhaltig" im Sinne der Offenlegungs-Verordnung eingestuft werden, bei denen aber die für Sie wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Als Nachhaltigkeitsfaktoren gelten Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

d)

Sie präferieren eine Kombination aus den vorgenannten Finanzinstrumenten.

 

e)

Sie haben keine Präferenz für nachhaltige Finanzinstrumente.

 

Anschließend können Sie bei Vorliegen einer Präferenz auch angeben, welchen Mindestanteil diese Investition ausmachen soll, sowie welche Parameter (z.B. quantitative Werte) herangezogen werden sollen, um die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu ermitteln. Derartige Parameter können etwa Indikatoren aus dem Umweltbereich (z.B. Energieintensität eines Unternehmens/einer Branche, CO2-Fußabdruck usw.) oder Indikatoren aus dem gesellschaftlichen Bereich (z.B. Gender-Diversity im Vorstand, Umgang mit kontroversen Waffen usw.) sein.

Wenn Sie Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, wird Ihnen ein Finanzprodukt empfohlen, welches Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen (Offenlegungs-Verordnung, Taxonomie-Verordnung und/oder nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) entspricht.

 

  1. Wie erkenne ich, ob eine Investition diesen Nachhaltigkeitskriterien entspricht?

Wir dürfen Ihnen als Anlageberater/ Versicherungsvermittler nur Investitionen empfehlen, die Ihren Präferenzen entsprechen. Dies gilt für alle Finanzinstrumenten/ Versicherungsanlageprodukten und auch konkret iZm den Nachhaltigkeitspräferenzen.

Zusätzlich dazu normieren die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung für Finanzmarktteilnehmer, bspw. Hersteller und Anbieter von Finanzprodukten, und Finanzberater umfassende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken. Diese umfassen insbesondere die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen bzw. bei ihrer Beratung einbezogen werden und die Ergebnisse der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Finanzprodukten, die sie zur Verfügung stellen bzw. die von ihnen beraten werden.

Darüber hinaus sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater bei gewissen Finanzprodukten, die gemäß den Verordnungen als "nachhaltig" und "ökologisch nachhaltig" bezeichnet werden dürfen, verpflichtet, weitere Informationen zu diesen Finanzprodukten auf deren Internetseiten offenzulegen. Diese zusätzlichen Informationspflichten betreffen aber nur folgende Finanzprodukte: Verwaltete Wertpapierportfolios, Investmentfonds (OGAW), alternative Investmentfonds (AIF), Versicherungsanlageprodukte (IBIPs), Paneuropäische Private Pensionsprodukte (PEPPs) sowie Altersvorsorgeprodukte und - systeme.

Für diese Finanzprodukte gibt es drei Kategorien, die Ihnen zeigen, ob bzw. wie stark die Nachhaltigkeit im Finanzprodukt berücksichtigt ist:

a) dunkelgrüne" Finanzprodukte (Art 9)

Finanzprodukte, die eine nachhaltige Investition anstreben ("dunkelgrüne" Finanzprodukte – Art 9) – bei diesen Finanzprodukten ist die Nachhaltigkeit am stärksten sichergestellt und die Informationspflichten am umfangreichsten.

b) "hellgrüne" Finanzprodukte – (Art 8)

Finanzprodukte, die ökologische oder soziale (oder eine Kombination beider) Merkmale bewerben ("hellgrüne" Finanzprodukte – Art 8). Bei diesen Finanzprodukten werden ökologische oder soziale Merkmale lediglich berücksichtigt, während dunkelgrüne Finanzprodukte ein Umweltziel explizit anstreben.

Sonstige Finanzprodukte

Sonstige Finanzprodukte, die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Offenlegungs- bzw. Taxonomie-Verordnung nicht oder in geringem Umfang berücksichtigen

Der Begriff der Nachhaltigkeit deckt im europäischen Rechtsrahmen verschiedene Aspekte ab – insbesondere ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit. In welchem Ausmaß und in welcher Ausprägung die Nachhaltigkeit bei den Finanzprodukten im Rahmen der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung oder der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten berücksichtigt wird, hängt von Ihren Präferenzen ab, die Sie Uns als Ihrer Anlageberater/Versicherungsvermittler bei Ihrem Beratungsgespräch offenlegen. Wenn Sie uns Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, empfehlen wir Ihnen im Rahmen der Anlageberatung/Beratung nur Finanzinstrumente/Versicherungsanlageprodukte, die Ihren konkreten Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechen.

Wenn Sie uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, stufen wir Sie als "nachhaltigkeitsneutral" ein. Das heißt, dass wir in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente/Versicherungsanlageprodukte, die wir Ihnen gegebenenfalls empfehlen oder im Rahmen der Portfolioverwaltung einsetzen, Ihre sonstigen Anlagepräferenzen (z.B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) einbeziehen. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings keine Auswahl bzw. Ausschlusskriterium.

 Als Anlageberater/Versicherungsvermittler beziehen wir die Informationen über die Nachhaltigkeit in Finanzinstrumenten/Versicherungsanlageprodukten aus den offengelegten Informationen der jeweiligen Produkthersteller, z.B. aus den regelmäßigen Berichten zu den Finanzinstrumenten/Versicherungsanlageprodukten] Diese sind auch für Sie, z.B. auf den jeweiligen Internetseiten der Produktanbieter, einsehbar. Dort finden Sie unter anderem eine Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder des nachhaltigen Investitionsziels, Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale der für das Finanzprodukt ausgewählten nachhaltigen Investitionen zu bewerten, zu messen und zu überwachen sowie Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von Finanzinstrumenten/ Versicherungsanlageprodukten. Bedenken Sie, dass es sich dabei um Informationen handeln kann, die sich auf Zeiträume beziehen, die in der Vergangenheit liegen.

Entsprechende Risiken können bei den Zielinvestments der Investmentfonds anfallen, die nach den Angaben der Kunden zu ihrer Erfahrung, Risikotragfähigkeit und Präferenz ausgewählt werden. Es liegt ferner im Bestreben der Produkthersteller der Finanzinstrumente, entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und auszuschalten.

Hinsichtlich der Informations- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Angaben der Produktgesellschaften; eine darüberhinausgehende Überprüfung dieser Angaben ist der Versicherungsagentur Dipl. Ing. Lehner Dobroslava, nicht möglich.

​Die Vergütung an die Versicherungsagentur Dipl. Ing. Lehner Dobroslava, für die Vermittlung von Finanzinstrumenten wird derzeit nicht von nachhaltigen Merkmalen oder Eigenschaften ihrer Zielinvestments beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen. Wir werden den Markt auch dahingehend sorgfältig beobachten, um etwaige Änderungen von gesetzlicher Seite oder bezogen auf Kundenpräferenzen proaktiv zu antizipieren.